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Start Kurz notiert Allianz zahlt EUR 1.100.000,00 nach Verkehrsunfall

Allianz zahlt EUR 1.100.000,00 nach Verkehrsunfall

Anlässlich eines Verkehrsunfalls erlitt unser Mandant neben einer Abrissfraktur des rechten Schultergelenks auch einen Bruch der Lendenwirbelsäule, woraufhin dessen 5. Lendenwirbelkörper operativ fixiert wurde. Diese Verletzung führte bei unserem Mandanten, einem niedergelassenen Zahnarzt, zu dauerhaften Schmerzen und Beeinträchtigungen sowohl in dessen Lebensführung als auch insbesondere im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit. Außergerichtlich erkannte die Allianz Versicherung die Haftung des Fahrers des von ihr versicherten Fahrzeugs zu 100% an und reduzierte sich vorgerichtlich in branchen- und unternehmenstypischer Manier darauf,  einen Betrag in Höhe von EUR 50.000,00 an unseren Mandanten zu zahlen. Zur Begründung wies die Allianz im Wesentlichen darauf hin, dass sich dessen körperliche Beeinträchtigungen bei gebotener Umstrukturierung seiner Zahnarztpraxis und des Einsatzes angestellter Zahnärzte nicht betriebswirtschaftlich messbar auf dessen zukünftige Erträge auswirken würden. Dieser verfehlten Rechtsansicht schloss sich sodann erstaunlicherweise auch das Landgericht Hamburg im Wesentlichen an und wies die Klage ganz überwiegend ab.  So bedurfte es dann auch noch der Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, das bereits in einem früheren Verfahrensstadium andeutete, dass es den Rechtsansichten sowohl der Allianz als auch des Landgerichts Hamburg nicht folgen werde. Schließlich wurde der Rechtsstreit unter weiterer engagierter Mitwirkung des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Weise durch Prozessvergleich beendet, dass die Allianz einen Betrag in Höhe von EUR 1.100.00,00 an unseren Mandanten zahlte (Az.: 14 U 131/17).

Auch wenn die Allianz Versicherung schlussendlich einer rechtskräftigen Verurteilung entgangen ist, musste diese anerkennen, dass sie auch in diesem Haftpflichtfall begründete Entschädigungsansprüche in erheblichem Umfang zunächst rechtswidrig verweigert hatte.