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Herzlich Willkommen!

Wir haben es uns seit Gründung dieser Kanzlei zur Aufgabe gemacht, Sie als Versicherungsnehmer, Geschädigten (privat und gewerblich) oder Opfer bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Versicherer und Haftungsgegner zu beraten und zu vertreten.

Da sich die gleichzeitige anwaltliche Tätigkeit sowohl für Geschädigte, Versicherungsnehmer, Opfer als auch für Versicherungsgesellschaften unserer Ansicht nach als unvertretbarer anwaltlicher Interessenkonflikt darstellt, werden Versicherer nicht beraten und vertreten.

Die anwaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen

  • Versicherungsrecht
  • Haftungsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Handelsrecht

Weitere Beratungen im Zivilrecht nach Absprache. Nähere Einzelheiten hier.

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind vertretungsberechtigt an allen Land- und Oberlandesgerichten.