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Schmerzensgeld, weil das Licht nicht brannte

Prozeß: Kreis Harburg zahlt 20 000 Euro.

von Rachel Wahba

Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 22.09.2005

LÜNEBURG - Der Landkreis Harburg muß Gretel Schwabe aus Sieversen 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Diesem Vergleich, der am Mittwoch vor dem Lüneburger Landgericht geschlossen wurde, muß noch der Kommunale Schadensausgleich, eine Art Haftpflichtversicherung kommunaler Gebietskörperschaften, zustimmen.

Wie berichtet, war die 69jährige beim Verlassen des Gymnasiums Meckelfeld, wo sie einen Volkshochschulkurs am Abend des 23. September vergangenen Jahres besucht hatte, wegen fehlender Beleuchtung vor der Schule gestürzt und hatte sich verletzt. Die Rentnerin ließ sich jetzt von dem Buchholzer Rechtsanwalt Jürgen Hennemann vor Gericht vertreten, denn sie wollte, "daß die Wahrheit ans Licht kommt". Unstreitig war, daß die Außenbeleuchtung vor der Schule zumindest teilweise nicht brannte, als Gretel Schwabe stürzte.

Der Kreis wies jede Schuld von sich. Der Hausmeister habe gegen 18 Uhr die Beleuchtung angeschaltet, hieß es aus der Rechtsabteilung der Kreisverwaltung. Und anschließend seien wohl Jugendliche gekommen und hätten einige der Lampen zerstört. Dem Hausmeister sei nicht zuzumuten, ständig den Zustand der Lampen zu kontrollieren.

Mehrere Zeugen wurden nun vor Gericht gehört, und alle sagten aus, es sei "stockdunkel" gewesen, als die Kursteilnehmer die Schule verlassen wollten. Eine Zeugin sprach nach Gretel Schwabes Unfall den stellvertretenden Schulleiter an, und der habe kurz nach 22 Uhr die Beleuchtung eingeschaltet. Das Gericht konnte nicht glauben, daß er das bei defekter Beleuchtung hätte tun können. Anwalt Hennemann: "Die Argumentationskette des Kreises ist zusammengefallen wie ein Kartenhaus. Daß der Hausmeister die Lampen angeschaltet haben soll, ist eine reine Schutzbehauptung."

"Sollen wir tatsächlich weitere Zeugen hören?" fragte Richter Volker Heinzmann. Nach dem vierten Zeugen lenkte Hans-Christian Schimmelpfennig, Leiter der Rechtsabteilung des Kreises, ein.

Kreissprecher Georg Krümpelmann: "Wir müssen akzeptieren, daß das Gericht nicht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist."

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