Rechtsanwalt Jürgen Hennemann
Rechtsanwalt Hennemann ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen.
Seine zuvor gewonnenen Erfahrungen aus mehrjähriger Prokuristentätigkeit für einen internationalen Versicherungskonzern sichert Versicherungsnehmern, Geschädigten und Opfern eine optimale Beratung und Interessenwahrnehmung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Versicherer werden nicht beraten und vertreten.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ wurde Rechtsanwalt Hennemann durch die Rechtsanwaltskammer Celle mit Urkunde vom 21.04.2004 verliehen.
Vita
Ausbildung
Köln
Saarbrücken
Miami / Florida
Fremdsprachen
Englisch
Russisch
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft für
Versicherungsrecht im Deutschen
Anwaltverein
Sonstiges
Autor zahlreicher Veröffentlichungen in der Presse
Redaktioneller Begleiter von TV-Produktionen
Studiogast und Experte in Fernsehmagazinen
Letzte wissenschaftliche Veröffentlichung
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
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