Berufungsprozess im Schließfach-Coup: Opfer-Anwalt Hennemann sieht „Wende“ im Verfahren
von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 01.03.2024
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Berufungsprozess im Schließfach-Coup: Opfer-Anwalt Hennemann sieht „Wende“ im Verfahren
von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 01.03.2024
Opfer des Einbruchs von 2021 streiten vor Gericht mit der Haspa. Nächster Termin im Berufungsverfahren steht fest
von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 16.02.2024
Für alle von der Fachanwaltskanzlei HENNEMANN vertretenen Schließfach-Kunden der Sparda-Bank-Filiale in Mainz ist die Auseinandersetzung mit ihrem Kreditinstitut beendet. Insgesamt zahlte dieses an die hier vertretenen Geschädigten Schadenersatz in Höhe von insgesamt Euro 729.000,00 und regulierte die geltend gemachten Schäden mit einer Quote zwischen 80 und 100 Prozent des jeweiligen Schließfachinhalts.
Vorangegangen waren intensive außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, nachdem Straftäter in der Nacht auf den 02.04.2022 zeitgleich in den Bankfilialen der Sparda-Bank in Saarbrücken und Mainz über 80 Bankschließfächer ausgeplündert und einen Millionenschaden verursacht hatten. Nach den amtlichen Ermittlungsergebnissen sollen Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zunächst im Vorfeld mit einem manipulierten Kartenlesegerät Bankkartendaten von Kunden ausgelesen und mit Microkameras, die in den sogenannten Diskreträumen installiert wurden, die teils über Jahre unveränderten PIN-Nummern der Kunden ausgespäht haben. Mit gefälschten Karten und ausgespähten PIN-Nummern ließen sich die Täter schließlich über die vollautomatische Autosafe-Anlage den Inhalt von über 80 Schließfachkassetten, im Wesentlichen Bargeld, Schmuck, Goldmünzen und sonstige Edelmetalle, buchstäblich „in deren Rucksäcke befördern“. Obwohl die Autosafe-Anlage bereits herstellerseitig mit einem Fingerabdrucksensor als zusätzlichem biometrischem Schutz ausgestattet war, hatte es die Sparda-Bank nicht für nötig befunden, dieses Sicherheitssystem zu aktivieren und in ihren Filialen einzusetzen. Nachdem sich derartige Angriffe auf Schließfachanlagen bereits langjährig ereignen, vermochte die Sparda-Bank die Dysfunktionalität ihrer Sicherheitstechnik weder außergerichtlich noch gerichtlich darzulegen.
Folgerichtig suchte die Sparda-Bank schließlich – wenngleich insgesamt recht spät – eine Einigung mit ihren Kunden und entschädigte die von der Fachanwaltskanzlei HENNEMANN Vertretenen vollständig oder mit hoher Vergleichsquote.
Von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt am 19.01.2024 (Online-Ausgabe)
Von Christian Heinig
Erschienen in „Märkische Oderzeitung“ vom 07.10.2023
Von Ekkehard Freytag
Erschienen in „Märkische Allgemeine Zeitung“ vom 13.09.2023
von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 02.09.2023
von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 14.08.2023
Beitrag in Finanztest 8/2023
Unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Hennemann.
von Claas Greite
Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 30.06.2023