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PRESSEINFORMATION

Sparda-Bank entschädigt Schließfach-Kunden mit insgesamt Euro 729.000,00

01.02.2024

Für alle von der Fachanwaltskanzlei HENNEMANN vertretenen Schließfach-Kunden der Sparda-Bank-Filiale in Mainz ist die Auseinandersetzung mit ihrem Kreditinstitut beendet. Insgesamt zahlte dieses an die hier vertretenen Geschädigten Schadenersatz in Höhe von insgesamt Euro 729.000,00 und regulierte die geltend gemachten Schäden mit einer Quote zwischen 80 und 100 Prozent des jeweiligen Schließfachinhalts.

Vorangegangen waren intensive außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, nachdem Straftäter in der Nacht auf den 02.04.2022 zeitgleich in den Bankfilialen der Sparda-Bank in Saarbrücken und Mainz über 80 Bankschließfächer ausgeplündert und einen Millionenschaden verursacht hatten. Nach den amtlichen Ermittlungsergebnissen sollen Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zunächst im Vorfeld mit einem manipulierten Kartenlesegerät Bankkartendaten von Kunden ausgelesen und mit Microkameras, die in den sogenannten Diskreträumen installiert wurden, die teils über Jahre unveränderten PIN-Nummern der Kunden ausgespäht haben. Mit gefälschten Karten und ausgespähten PIN-Nummern ließen sich die Täter schließlich über die vollautomatische Autosafe-Anlage den Inhalt von über 80 Schließfachkassetten, im Wesentlichen Bargeld, Schmuck, Goldmünzen und sonstige Edelmetalle, buchstäblich „in deren Rucksäcke befördern“. Obwohl die Autosafe-Anlage bereits herstellerseitig mit einem Fingerabdrucksensor als zusätzlichem biometrischem Schutz ausgestattet war, hatte es die Sparda-Bank nicht für nötig befunden, dieses Sicherheitssystem zu aktivieren und in ihren Filialen einzusetzen. Nachdem sich derartige Angriffe auf Schließfachanlagen bereits langjährig ereignen, vermochte die Sparda-Bank die Dysfunktionalität ihrer Sicherheitstechnik weder außergerichtlich noch gerichtlich darzulegen.

Folgerichtig suchte die Sparda-Bank schließlich – wenngleich insgesamt recht spät – eine Einigung mit ihren Kunden und entschädigte die von der Fachanwaltskanzlei HENNEMANN Vertretenen vollständig oder mit hoher Vergleichsquote.