Sonntag, den 24. November 2019 um 00:00 Uhr
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Die Sparkasse Harburg-Buxtehude bewegt sich - Klagen vorerst abgewendet

Bisher spielte die Sparkasse Harburg-Buxtehude auf Zeit. Die Opfer des Schließfach-Raubes vom Juli 2019 wurden bei der Schadenregulierung hingehalten. Jetzt lenkt der Sparkassen-Vorstand ein - wenigstens bei den Mandanten mit den höchsten Schäden, die sich von der Buchholzer Rechtsanwaltskanzlei Hennemann vertreten lassen. Aber noch nicht alle Betroffenen können sich über eine Abschlagszahlung freuen.

Pressemitteilung der Kanzlei Hennemann

Buchholz - Die Sparkasse Harburg-Buxtehude bewegt sich in Richtung Schadenausgleich. Nach fast fünf Monaten Verhandlungen mit der Buchholzer Rechtsanwaltskanzlei Hennemann, lenkt die Sparkasse Harburg-Buxtehude nun mit Abschlagszahlungen an die Opfer des Schließfachraubes vom Juli 2019 in der Buchholzer Filiale ein. „In der vergangenen Woche standen wir vor dem Abbruch der Verhandlungen und waren darauf vorbereitet, die ersten Klageschriften zu fertigen und beim Landgericht einzureichen. Wir wären nicht mehr bereit gewesen, weitere sinnlose Verhandlungen mit der Sparkasse, beziehungsweise der sie vertretenden Anwaltskanzlei zu führen oder die bis dahin wiederholten Lippenbekenntnisse der Sparkasse noch länger zu akzeptieren. Jetzt aber hat sich die Sparkasse endlich bewegt“, so der Versicherungsfachanwalt Jürgen Hennemann aus Buchholz.

Hennemann weiter: „Drittklassige Vergleiche für unsere Mandanten mit Verschwiegenheitsklauseln, mit denen die Sparkasse andere Schließfach-Kunden abgespeist hat, sind für uns keine Verhandlungsbasis. Mit ihren aktuellen Abschlagszahlungen an einen Großteil unserer Mandanten, deren Schäden gegenwärtig  verhandelt werden, macht die Sparkasse jetzt einen ersten Schritt in die richtige Richtung.“ Nur eine angemessene Abschlagszahlung signalisiert die Bereitschaft zur Schadenregulierung. Und damit erkennt die Sparkasse Harburg-Buxtehude de facto ihre Verpflichtung zur Regulierung der Schäden ihrer Kunden an. Fachanwalt Hennemann stellt klar: Hätte die Sparkasse Harburg-Buxtehude die Schließfächer in ihrer Buchholzer Filiale besser gesichert, hätten die Diebe nicht so leichtes Spiel gehabt. „Die Sparkasse steht hier eindeutig in der Haftung, weil sie mit ihrem mangelhaften Sicherheitssystem in grob fahrlässiger Weise ihre Sorgfalts- und Sicherungspflicht verletzt hat“, sagt der Fachanwalt.

Es sei vielmehr geradezu bizarr, so Hennemann weiter, sich als Sparkasse in der Öffentlichkeit als Opfer inszenieren zu wollen. Fakt ist: In den Abendstunden bis 23 Uhr konnten die Schließfach-Räuber seit dem 1. Juni unbehelligt durch einen Sicherheitsdienst über Wochen ihre Straftat planen, vorbereiten und durchführen. In den „Diskret-Räumen“ der Filiale an der Poststraße konnten die Straftäter in aller Ruhe die Kartenlese-Technik der „Autosafe-Anlage“ manipulieren, um dann am Wochenende vom 5. auf den 6. Juli 2019 zuzuschlagen. Zur Erinnerung: Insgesamt 82 Schließfächer wurden aufgebrochen und leer geräumt.

Mit den aktuellen Abschlagszahlen habe die Sparkasse Harburg-Buxtehude jetzt aus Sicht des Buchholzer Juristen „die erforderliche Grundlage für die finalen Regulierungsverhandlungen“ geschaffen. Ob es am Ende doch noch zu Klagen kommt, hängt jetzt von den kommenden Verhandlungen ab. Es hängt zudem davon ab, ob die Sparkasse auch in den restlichen Fällen aus der Buchholzer Kanzlei Hennemann ihre Blockade-Haltung aufgibt und Abschlagszahlungen leistet.