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Start Presse/Medien Berufsunfähigkeitsversicherung BU-Prozessquoten: „Durchgängige Leistungsverweigerung“
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BU-Prozessquoten: „Durchgängige Leistungsverweigerung“

Geht es im BU-Bereich häufiger vor Gericht als in anderen Sparten? Und wie können Makler ihre Kunden beim Streit mit dem Versicherer unterstützen? Wir fragten den Fachanwalt Jürgen Hennemann, der kürzlich in zwei Instanzen gegen die Huk-Coburg erfolgreich war.

von Florian Burckhardt

Erschienen auf www.procontra-online.de am 14.02.2019

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Kämpft nur auf Seiten der Versicherungsnehmer: Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Kanzlei Hennemann aus dem niedersächsischen Buchholz.


Kämpft nur auf Seiten der Versicherungsnehmer: Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht,
von der Kanzlei Hennemann aus dem niedersächsischen Buchholz. Bild: Kanzlei Hennemann

procontra: Sie haben kürzlich für einen BU-Versicherten einen Erfolg durch zwei Instanzen gegen die Huk-Coburg erstritten. Wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung häufiger prozessiert als in anderen Sparten? Was sind die häufigsten Streitfragen?

Jürgen Hennemann: Die meisten Policen fordern als Leistungsvoraussetzung einen BU-Grad von mindestens 50 Prozent, der von den Versicherern jedoch regelmäßig bestritten wird. Damit ist dann eine oftmals harte und zeitintensive Auseinandersetzung vorprogrammiert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den ertragreichsten Sparten der Versicherer, was auch an deren beinharter Regulierung – oder präziser – deren durchgängiger Leistungsverweigerung liegt.

procontra: Wie häufig unterliegen dabei, Ihrer Erfahrung nach, die BU-Versicherer?

Hennemann: Ich kenne die Erfolgsquoten anderer Fachanwaltskanzleien nicht. Unsere liegt jedoch deutlich über 75 Prozent, was daran liegt, dass wir überhaupt nur Prozesse führen, in denen wir von realen Obsiegens-Chancen unserer Mandanten ausgehen.

procontra: Sollten sich BU-Versicherte häufiger trauen, den juristischen Weg gegen ihre Anbieter zu gehen? Falls ja, warum?

Hennemann: Wenn der Leistungsanspruch sowohl medizinisch als auch juristisch als tatsächlich begründet anzusehen ist, sollten Versicherungsnehmer nicht zögern, ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

procontra: Wie können Versicherungsmakler ihre Kunden im Streitfall mit dem Versicherer unterstützen?

Hennemann: Versicherungsmakler sollten persönliche Beziehungen zu einzelnen Rechtsanwälten zurückstellen und ausnahmslos nur Fachanwälte für Versicherungsrecht empfehlen, die nachweislich nicht ebenfalls für Versicherer tätig sind und diese weder beraten noch vertreten. Regelmäßig steigert dies auch das Vertrauen des Kunden in die Beratungsqualität des Versicherungsmaklers.