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Start Kurz notiert CosmosDirekt zahlt 350.000,00 EURO an Motorradfahrerin nach Querschnittlähmung

CosmosDirekt zahlt 350.000,00 EURO an Motorradfahrerin nach Querschnittlähmung

Beim Befahren einer vorfahrtsberechtigten Landstraße mit ihrem Motorrad wurde unsere Mandantin von einem einbiegenden PKW, dessen Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte, erfasst und erlitt dabei unter anderem eine Querschnittlähmung. Im Zuge der anwaltlichen Bearbeitung erkannte die ursprünglich beauftragte Anwaltskanzlei sodann mit Wirkung für unsere Mandantin eine Mithaftungsquote von sage und schreibe 50 % an, obwohl unsere Mandantin die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße lediglich geringfügig überschritten hatte. Nach Mandatsübernahme durch die Kanzlei Hennemann konnte daher nur noch die Hälfte der Ansprüche geltend gemacht werden, die unserer Mandantin grundsätzlich zugestanden hätten. So gelang es nach quälenden Verhandlungen mit der CosmosDirekt vor dem Landgericht Stralsund, Az.: 7 O 151/08, schlussendlich, diese auf dem Vergleichswege zu einer Gesamtzahlung in Höhe von 350.000,00 EURO zu veranlassen. Berücksichtigt man insoweit, dass der Mandantin kein Verdienstausfallschaden entstanden und von den übrigen Ansprüchen jeweils 50 % durch das weitreichende und übereilte Anerkenntnis der vorbevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei abzuziehen war, ist das Ergebnis für die Mandantin mehr als zufriedenstellend.