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Start Kurz notiert Zurich zahlt mehr als eine ¾ Million Euro

Zurich zahlt mehr als eine ¾ Million Euro

Bei einem Verkehrsunfall in Berlin wurde eine 49-jährige bayerische Unternehmensberaterin so nachhaltig verletzt, dass sie ihre selbständige Tätigkeit nicht mehr fortführen konnte. Die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs, die Zürich Agrippina Versicherung (heute: Zurich Insurance) zahlte einen Vorschuss auf das Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 Euro und bestritt im Übrigen, dass die Unternehmensberaterin bei dem Unfall überhaupt verletzt worden ist.
Im sich anschließenden Klageverfahren vor dem Landgericht München (Az. 17 O 7429/02) stellte zunächst ein Sachverständiger für Unfallrekonstruktionen in einem sog. „biomechanischen Gutachten“ fest, dass die Geschwindigkeitsänderung bei dem Verkehrsunfall bei mindestens 13,5 bis höchstens 16,2 km/h gelegen habe. Auf dieser Grundlage kam sodann ein medizinischer Sachverständiger in einem orthopädischen Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich die Unternehmensberaterin bei dem Unfall allenfalls eine leichte HWS-Distorsion zugezogen habe, die nach wenigen Wochen folgenlos ausgeheilt sei. Das Landgericht München wies die Klage daher mit der Begründung ab, dass angesichts der leichten Verletzungen das bereits als Vorschuss gezahlte Schmerzensgeld bei Weitem ausreichend sei.
Die einkommenslose und gesundheitlich sehr angeschlagene (ehemalige) Unternehmensberaterin, die gegen das Urteil in Berufung gegangen war, wandte sich aufgrund der begründeten Befürchtung, dass auch das Berufungsverfahren nicht den gewünschten Verlauf nehmen würde, an die Hennemann Rechtsanwälte, die gegenüber dem Oberlandesgericht München (Az. 10 U 3712/04) mittels stringenter Argumentation und unermüdlichen, kompetenten Einsatzes doch noch eine weitere Begutachtung der Mandantin auf diversen medizinischen Fachgebieten durchsetzen und insoweit schließlich den entscheidenden Nachweis führen konnten, dass der Unfall erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen bei der Mandantin verursacht hatte. Durch die zielführenden prozessualen Weichenstellungen der Hennemann Rechtsanwälte sah sich die Zurich letztlich veranlasst, als Abfindung weitere 780.000,00 Euro an die Unternehmensberaterin zu zahlen.