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Start Kurz notiert Regulierungsverweigerung der AXA „korrigiert“

Regulierungsverweigerung der AXA "korrigiert"

Beim Bäcker Dieter K. traten im November 2008 während der Zubereitung von Brot- und Teigwaren erstmals Rötungen und Schwellungen an beiden Handrücken und Unterarmen auf. Diese Symptome und ein zunehmender Juckreiz veranlassten ihn, einen Hautarzt aufzusuchen. Die vom Hautarzt durchgeführte Allergietestung erbrachte den Nachweis von Mehlallergien, eine „Hiobsbotschaft“ für den noch jungen Bäcker. Als dieser seinen Arbeitgeber entsprechend informierte, wurde ihm gekündigt.
Dieter K. hoffte, den Einkommensverlust zumindest teilweise durch eine bei der AXA abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung auffangen zu können. Nach dem Versicherungsvertrag sollte ihm im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 1.200,00 Euro zustehen.
Die AXA verweigerte jedoch eine Regulierung und berief sich insoweit auf ein von der zuständigen Berufsgenossenschaft eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten, nach welchem Herr K. angeblich trotz der Mehlallergie durchaus noch in der Lage sei, den Beruf des Bäckers weiter auszuüben.
Ohne jegliche Einkünfte und von der AXA im Stich gelassen wandte sich der verzweifelte Dieter K. an die Hennemann Rechtsanwälte, die gegenüber der AXA eine Begutachtung des Bäckers durch einen unabhängigen und neutralen Facharzt für Dermatologie und Allergologie durchgesetzt haben. Das Gutachten kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die aufgetretene Mehlallergie eine Tätigkeit des Dieter K. als Bäcker verbietet. Durch das Eingreifen der Hennemann Rechtsanwälte konnte die AXA somit veranlasst werden, die Berufsunfähigkeit anzuerkennen und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.