Freitag, den 02. September 2005 um 00:00 Uhr
Drucken

Fall Schwabe geht vors Landgericht

Klage: Sturz am Gymnasium. Der Landkreis Harburg und die Klägerpartei haben einen 10 000-Euro-Vergleich abgelehnt.

von Rachel Wahba

Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 02.09.2005

Sieversen - Die Schwabes sehen dem 20. September zuversichtlich entgegen. Gretel Schwabe (69): "Ich bin für Gerechtigkeit, und ich denke, daß dann vor Gericht die Wahrheit ans Licht kommt." Wie berichtet, war die 69jährige am Abend des 23. September 2004 auf den Stufen vor dem Meckelfelder Gymnasium gestürzt, weil die Stufen nicht beleuchtet waren, und hatte sich dabei einen Bänderausriß und den Anbruch des rechten Fersenknochens zugezogen. Gretel Schwabe hatte gemeinsam mit ihrem Mann Diedrich Schwabe (73) im Gymnasium einen Volkshochschulkursus besucht.

Die Schwabes suchten Rat bei dem Buchholzer Haftungsspezialisten und Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Hennemann. Hennemann übernahm den Fall. Er erhob Klage gegen den Landkreis Harburg wegen Verletzung der Verkehrssicherheit. Der Landkreis ist Träger des Gymnasiums und somit verantwortlich für die Sicherheit auf dem Schulgelände. Die Rechtsabteilung der Kreisverwaltung steht auf dem Standpunkt, der Hausmeister des Gymnasiums habe seine Pflicht getan, habe die Außenbeleuchtung angestellt und sich anschließend noch einmal davon überzeugt, daß die Lampen funktionierten. Bevor der Kursus beendet war. In der Zwischenzeit sollen, so die Argumentation der Rechtsabteilung, Jugendliche angeblich die Lampe kaputt gemacht haben. Eine Schuldzuweisung an den Landkreis sei somit unberechtigt. Der Buchholzer Rechtsanwalt hingegen glaubt nicht an die Geschichte mit den"randalierenden Jugendlichen". Vielmehr habe der Hausmeister eben nicht noch einmal die Lampen kontrolliert, sonst hätte er sehen müssen, daß diese nicht funktionierten und die Treppen unbeleuchtet waren.

Das Landgericht Lüneburg hatte "auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes und unter Berücksichtigung des möglichen Ergebnisses einer Beweisaufnahme" den beiden Parteien den Vorschlag gemacht, "der Beklagte (der Landkreis Harburg, d. Red.) zahlt an die Klägerin zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller, auch künftiger Schäden 10 000 Euro."

Weder der Landkreis noch Hennemann und seine Mandantin wollen dieses Angebot des Gerichts annehmen. Sie wollen die Sache vor Gericht ausfechten. Beide Anwälte wollen die Angelegenheit vor Gericht klären.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Landkreises Harburg, Hans-Chrisitan Schimmelpfennig, sieht keinerlei Verschulden seitens des Landkreises. Hennemann wiederum will sich nicht mit dem "Almosen" von 10 000 Euro für seine Mandantin abfinden. Es passe nicht zusammen, so der Buchholzer Anwalt, auf der einen Seite propagiere Landrat Axel Gedaschko die bürgerfreundliche Gebietskörperschaft. Auf der anderen Seite stehle sich genau diese Gebietskörperschaft aus der Verantwortung, wenn es darauf ankomme, tatsächlich einmal zu zeigen, wie bürgerfreundlich der Landkreis wirklich sei.