Sonntag, den 07. August 2005 um 00:00 Uhr
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Richter korrigieren ständiges Versagen der Politik

Wenn Gesetze Verbraucher nicht genügend schützen, wird vor Gericht entschieden. Anwalt Hennemann prangert Mängel an.

von Karl-Heinz Möller

Erschienen in der Welt am Sonntag vom 07.08.2005

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rendite von Lebensversicherungen gab es viel Zustimmung. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft nickte wohlwollend, als "geboten" und "wegweisend" begrüßten die Parteien das Urteil. Manchem Experten kommen diese Reaktionen wie blanker Hohn vor. Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, findet es fragwürdig, daß es erneut verfassungsrichterlicher Rechtsfortbildung bedurfte, um gesetzgeberisches Unterlassen zu korrigieren. Weitere Eingriffe der Richter seien zu erwarten.

Welt am Sonntag: Herr Hennemann, Versicherer verweigern oft über Jahre Entschädigungsansprüche. Sie zwingen damit Betroffene in langwierige und belastende gerichtliche Auseinandersetzungen. Müßte der Gesetzgeber nicht schnellstens eingreifen?

Jürgen Hennemann: Verweigerung von Ansprüchen ist ein gutes Beispiel für Mängel im deutschen Haftungsrecht. Versicherer werden zu einem derartigen Verhalten geradezu ermutigt, weil außer geringen Verzugszinsen kein wirkliches Sanktionsmittel droht.

Welche Vorschläge hätten Sie denn für die Justizministerin?

Hennemann: Im amerikanischen Recht führt eine Verschleppung ohne erkennbaren Grund zu einer Strafe, die bis zum 200fachen der geltend gemachten Forderung reicht. Deswegen erreichen sie in der Auseinandersetzung mit US-Versicherern, daß deren Reaktionszeit auf haftungsbegründende Schreiben 24 Stunden beträgt.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit deutschen Gesellschaften?

Hennemann: Häufig wird auf erste anwaltliche Schreiben überhaupt nicht reagiert. Abgesehen davon obliegt es den Gerichten, eine Erhöhung des Schmerzensgeldes vorzunehmen. Somit findet bereits eine ständige Korrektur des gesetzgeberischen Versagens statt.

Versicherer schicken angeblich neutrale Gutachter vor, um ihr zögerliches Verhalten zu rechtfertigen.

Hennemann: Das ist wohl wahr. Nur existiert ein Netzwerk von Gefälligkeitsgutachtern, auf das Versicherer gern zurückgreifen. Sie gelangen so oft zu den gewünschten Ergebnissen. Selbst bei der Wahl durch Gerichte ist oft nicht erkennbar, wie sie Neutralität sicherstellen.

Hilft da nicht ein Antrag auf Befangenheit des Gutachters?

Hennemann: Das macht oft keinen Sinn, weil der Geschädigte keine Möglichkeit hat, Auskünfte über die gutachterliche Tätigkeit und wirtschaftliche Abhängigkeit von Experten oder Institutionen zu erfahren. Die Folge ist grundsätzlich die Ablehnung von Befangenheitsanträgen wegen "fehlender Begründetheit".

Was könnte das Problem lösen?

Hennemann: Entweder das geltende Zivilprozeßrecht ändern, damit Opfer und Geschädigte in Form eines Hearings lückenlos Auskunft über die Tätigkeit und Abhängigkeit von Gutachtern erhalten. Oder die Errichtung einer Ombudsstelle, die Gutachter regelmäßig zertifizieren.

Sind Schmerzensgelder in Deutschland nicht lächerlich niedrig?

Hennemann: Im internationalen Vergleich ist die Höhe der ausgeurteilten Schmerzensgelder gering. Völlig unakzeptabel ist jedenfalls die Tatsache, daß das deutsche Haftungsrecht für sogenannte "mittelbar Geschädigte" grundsätzlich überhaupt keinen Anspruch vorsieht. Es sei denn, diese sind in der Lage, wiederum nach unzähligen unzumutbaren Begutachtungen, ihr seelisches Leid "darzulegen und zu beweisen".

Was hieße das im konkreten Fall?

Hennemann: Selbst Eltern, die mitansehen mußten, wie ihr Kind durch einen betrunkenen Autofahrer schwer verletzt oder gar getötet wurde, erhalten erst einmal keinen Cent. Sie erlangen einen sogenannten mittelbaren Schmerzensgeldanspruch erst dann, wenn sie ihr seelisches Leid durch langwierige Therapien und Gutachten beweisen können.

Gibt es, abgesehen von den spektakulären Prozessen in den USA, Beispiele für akzeptable Regelungen?

Hennemann: In Belgien existiert beispielsweise ein Schmerzensgeldkatalog, in dem die Höhe der Entschädigung klar festgelegt ist. Es mutet grotesk an, daß hierzulande ein Bußgeldkatalog für Verkehrssünder installiert wird, der weltweit einzigartig ist. Eine Regelung für Schmerzensgeld soll aber nicht möglich sein. So müssen Geschädigte auch weiterhin unwürdige Verfahren ertragen, um zu ihrem Recht zu gelangen.

Das Gespräch führte Karl-Heinz Möller