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Dennis M. erkämpft sein Recht (VGH)

Nach monatelanger Blockade zahlt seine Unfallversicherung Schmerzensgeld.

von Rachel Wahba

Erschienen in der Harburger Rundschau vom 23.08.2010

Beachten dazu Sie bitte auch unseren Beitrag unter "Kurz notiert".

Hittfeld. Fast ein Jahr lang musste der inzwischen 26 Jahre alte Dennis M. für sein Recht kämpfen, bevor seine Versicherung eine Entschädigung aus der Unfallversicherung zahlte. Jetzt überwies die Versicherungsgruppe VGH nicht nur das geforderte Schmerzensgeld von 50 000 Euro, sondern auch die Anwaltskosten für den inzwischen arbeitslos gewordenen Maler und Lackierer. Sein linkes Auge aber wird für immer blind bleiben.

Wie berichtet war Dennis M. am Nachmittag des 9. Oktober 2009 in seinem neuen Badezimmer gestürzt und fiel mit dem linken Auge in eine viereckige Metallstange der Badezimmer-Armatur. Das Auge wurde so schwer verletzt, dass die Ärzte Dennis keine Hoffnung machen konnten.

Dennis M. gab nicht auf, lernte wieder mit dem Auto zu fahren, und fing wieder an, zu arbeiten. Sein größtes Problem: Distanzen trotz der fehlenden Sehkraft einzuschätzen. Dennis M.: "Wenn ich beispielsweise auf einer Rolltreppe stehe, kann ich nicht sehen, ob eine Stufe ausgefahren ist oder nicht." Versichert war der junge Mann, der vor dem Unfall gerade seine Ausbildung zum Maler und Lackierer beendet und schon den Arbeitsvertrag bei seinem ehemaligen Ausbilder unterschrieben hatte, bei der VGH Versicherungsgruppe. Um nicht zahlen zu müssen, stellte die sich auf den Standpunkt, Dennis sei unmittelbar vor dem Sturz bereits ohnmächtig geworden, habe dadurch die Kontrolle verloren und sei dann gestürzt. Es handele sich also nicht um einen Unfall, sei also auch kein Fall für die Unfallversicherung. Von dieser Antwort eingeschüchtert und entmutigt, wandte sich die Familie an den Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Hennemann. Der reichte schließlich die Klage für Dennis M. einreichte, nachdem die VGH Versicherungsgruppe den Fall mehrere Monate lang verschleppt hatte.

Nun bekommt Dennis M. sein Schmerzensgeld, ohne dass sich die VGH vor Gericht verteidigt hat. Hennemann: "Vordergründig betrachtet, gibt es natürlich nichts Besseres, als schnell für seinen Mandanten zu gewinnen, aber uns greift diese Betrachtung zu kurz. Hier hat ein öffentlich rechtlicher Versicherer mal wieder seine Machtstellung dazu ausgenutzt, Menschen durch eine beinharte Blockade zu verunsichern und sie mit der vermeintlichen Übermacht einzuschüchtern." Sich dann "nicht einmal zu der Klageschrift zu äußern und vor Gericht die Sache zu verhandeln, sondern sich sang- und klanglos verurteilen zu lassen, treibt dieses Machtspiel allerdings wirklich auf die Spitze", so der Jurist. Seine Kanzlei prüfe derzeit gerade, ob sie diesen Fall der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden werde. Für Dennis M. wird jetzt endlich die Zeit kommen, in der er sich mit seiner Behinderung arrangieren und beruflich neue Wege finden kann.