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Start Kurz notiert Reitunfall: R+V zur Zahlung gezwungen

Reitunfall: R+V zur Zahlung gezwungen

Der Huftritt eines Pferdes hätte Hanne B. fast das Leben gekostet. Nach dem Reitunterricht brachte sie zusammen mit ihrem Reitlehrer das Schulpferd auf die Koppel, als das Pferd plötzlich und ohne erkennbaren Anlass wild ausschlug. Sein Huf traf die junge Eventmanagerin mit voller Wucht in den Bauch. Aufgrund der erheblichen Verletzungen und weil sich ihr Zustand schnell verschlechterte, veranlasste der Dienst habende Chefarzt eine Notoperation. Er entfernte Teile der Leber, des Bauchfells sowie die Gallenblase und rettete Hanne B. das Leben. Von der R+V, die den Reitstall versichert, forderte Hanne B. Schadensersatz: Die R+V regulierte jedoch lediglich 30.000,00 Euro und berief sich im Übrigen auf ein Mitverschulden der Reitschülerin am Unfall.
Hanne B. wandte sich an die Hennemann Rechtsanwälte, welche die R+V wegen ihrer fortgesetzten Regulierungsverweigerung namens der Mandantin sogleich vor dem Landgericht Trier verklagten. Vor dem Landgericht Trier (Az. 4 O 207/05) konnte zunächst der Mitverschuldenseinwand der R+V entkräftet und eine umfassende medizinische Begutachtung der Mandantin veranlasst werden, was schließlich in einem Urteil des Landgerichts Trier zugunsten der Frau B. mündete.
Die R+V zahlte das vom Landgericht Trier ausgeurteilte Schmerzensgeld von weiteren 27.000,00 Euro und ging bezogen auf die sonstigen Entschädigungspositionen in Berufung. Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 3 U 836/12) brachte noch vor einem Berufungstermin sein Unverständnis zum Ausdruck und teilte das Missfallen der Hennemann Rechtsanwälte im Hinblick auf das Regulierungsverhalten der R+V. Um das Gerichtsverfahren und den außergerichtlichen Kampf der Hanne B. um eine angemessene Gesamtregulierung ihres Schadens zu einem kurzfristigen Abschluss zu bringen, drängte das Oberlandesgericht Koblenz auf den Abschluss eines Vergleiches. Die R+V verpflichtete sich unter dem Druck des Berufungsgerichts letztendlich, im Vergleichswege weitere 200.000,00 Euro an Hanne B. zu zahlen.
Es zeigt sich an diesem Fall wieder einmal, dass Kampfbereitschaft und Durchhaltevermögen gegenüber einem aus Sicht des/der Unfallgeschädigten vermeintlich übermächtig wirkenden Versicherungskonzern sowie kompetenter anwaltlicher Beistand notwendig sind, um am Ende eine angemessene Entschädigung zu erlangen.

Sehen Sie auch den Beitrag im Bereich Presse/Medien zu diesem Thema (ARD-Brisant vom 20.07.2006)